Kein Platz für Antisemitismus!
Letzte Woche wurde in einer Bahn der KVB ein unfassbares antisemitisches Flugblatt verteilt. Statt eines Corona-Problems hätten wir ein Juden-Problem.
Angela Merkel, Jens Spahn, Heiko Maas und Christian Drosten werden als Verschwörer-Juden diffamiert. Man könnte das als offensichtlich schwachsinnig abtun, allerdings wäre das ein schwerer Fehler. Hier wird sehr bewusst das kaum verfolgbare Medium des Flugblattes genutzt, um antisemitische und volksverhetzende Inhalte im Kontext der Corona-Verschwörungstheorien zu verbreiten. Ich hoffe sehr, dass alles zur Ermittlung der Täter getan wird.
Irritierend ist allerdings der Umstand, dass es aktuell Ermittlungsverfahren gegen Leute gibt, darunter die Kölner Oberbürgermeisterin, die dieses Flugblatt voller Empörung in den sozialen Netzwerken verurteilt haben und es zu diesem Zweck auch mit einem Bildbeleg kommuniziert haben. Für den Zweck der Dokumentation und Ächtung von Antisemitismus halte ich solche Kommunikationen auch für erforderlich. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachtes der Verbreitung antisemitischen Materials. Das ist wohl formaljuristisch unvermeidbar. Allerdings ist die Kommunikationsabsicht der Betroffenen im Rahmen einer Kontextanalyse so offensichtlich, dass die Einstellung dieser Verfahren unmittelbar erfolgen sollte.
Ein grundsätzliches Problem, dass ich hier sehe, und das einer gründlichen Diskussion bedarf: Ist der positivistische Rückzug der Justiz auf formale Kriterien im Bereich dieser Straftaten wirklich überzeugend und alternativlos? Muss Rechtsprechung nicht sehr viel stärker auf die Kontextanalyse von Äußerungen setzen? Was meine ich damit? Im Kommunalwahlkampf hat die Partei „Die Rechte“ Plakate aufgehängt, auf denen stand: „Israel ist unser Unglück“. Das ist für jeden intuitiv erkennbar ein Bezug auf die nationalsozialistische Hetze „Die Juden sind unser Unglück“. Allerdings hat ein Gericht entschieden, es gebe hier eine buchstäbliche Bedeutungsdimension, die nicht ausschließen lasse, dass es sich um einen Kommentar zum Nahost-Konflikt handele.
Damit macht die Justiz uns als Gesellschaft und sich selbst zum Opfer eines simplen, durchschaubaren Ersetzungstricks. Die Absicht einer Aussage erschöpft sich aber nicht in ihrer buchstäblichen Dimension, sondern ist nur in ihrem Kontext adäquat zu erfassen. Das gilt für Frau Reker im einen Fall, und das gilt für die Partei „Die Rechte“ im anderen Fall. Ja, Justitia soll blind im Sinne einer gleichbehandelnden Gerechtigkeit sein. Die hier diskutierten Fälle werfen aber die Frage auf, ob es nicht einen Unterschied zwischen dieser Gleichbehandlungsverpflichtung und einer formaljuristischen Ignoranz gegenüber gesellschaftlich-sozialen Sinnzusammenhängen gibt. Letzteres können wir uns wohl kaum leisten!